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   OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03   

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https://dejure.org/2004,10766
OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03 (https://dejure.org/2004,10766)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2004 - 7 U 5669/03 (https://dejure.org/2004,10766)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 7 U 5669/03 (https://dejure.org/2004,10766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschafterbeschluss als Rechtsgrundlage für die Vereinbarung einer Nachschusspflicht des Kommanditisten; Nachschusspflicht eines Gesellschafters bei Sanierungsbedarf der Personengesellschaft; Berufung eines Gesellschafters auf Mängel bei der Beschlussfassung

  • Judicialis

    BGB § 707

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 707; HGB § 119
    Nachschusspflicht des Kommanditisten aufgrund mehrheitlich gefassten Gesellschafterbeschlusses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachschusspflicht eines Kommanditisten aufgrund Gesellschaftsvertrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1878
  • NZG 2004, 807
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von

    Auszug aus OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03
    Zwar steht es den Gesellschaftern auch in einer Personengesellschaft frei, die Berufung auf Beschlussmängel durch Festschreibung materieller Ausschlussfristen für die Klageerhebung im Gesellschaftsvertrag zu beschränken (BGH Urteil vom 07.06.1999, NJW 1999, 3113, 3114).

    Dies ist dann gegeben, wenn zu einem längeren Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH Urteil vom 07.06.1999, NJW 1999, 3113, 3114, st. Rspr.).

  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 42/94

    Anspruch der Gesellschaft auf Abführung erstatteter Körperschaftssteuer

    Auszug aus OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03
    b) Da jedenfalls die Erstattungsbeträge hinsichtlich abgeführter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag dem Vermögen der Gesellschafter zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1995, NJW 1995, 1088, 1090), bedeutet die Beschlussfassung über den zu leistenden "Ertragszuschuss" der Sache nach eine Nachschusspflicht der Gesellschafter, die im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist und deren Statuierung daher aufgrund des vertragsändernden Charakters eines einstimmigen Beschlusses aller Gesellschafter bedurft hätte.

    Nichts anderes ergibt sich aus den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 30.01.1995 (NJW 1995, 1088, 1090) aufgestellt hat.

  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 241/81

    Verpflichtung eines Gesellschafters zum Verlustausgleich - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.09.1982, NJW 1983, 164) bedarf vielmehr die gesellschaftsvertragliche Regelung einer von § 707 BGB abweichenden Nachschusspflicht der Kommanditisten der Eindeutigkeit und muss dem Gesellschaftsvertrag in verständlicher und nicht versteckter Weise zu entnehmen sei.
  • BGH, 07.11.1960 - II ZR 216/59

    Anspruch auf das Recht auf Übernahme des Gesellschaftsvermögens - Anforderungen

    Auszug aus OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03
    Dementsprechend bildet die Weigerung eines Gesellschafters, über seine ursprüngliche Verpflichtung hinaus Nachschüsse zu leisten, keine Verletzung seiner Gesellschafterpflichten (BGH Urteil vom 07.11.1960, WM 1961, 32, 34; Baumbach/Hopt, 31. Auflage, Rdnr. 12 zu § 109 HGB).
  • OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07

    Grundbuchberichtigung bei Ausschluss eines GbR-Gesellschafters aus wichtigem

    Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass sich im Personengesellschaftsrecht - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch den Gesellschaftsvertrag - jeder Gesellschafter ohne weiteres, d.h. außergerichtlich und in jedem gerichtlichen Verfahren, auf die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses berufen kann (vgl. OLG München NZG 2004, 807, m.w.N.; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., Rdn. 16 vor § 709).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09

    Publikums-Personengesellschaft: Voraussetzungen einer Mehrheitsentscheidung über

    bb) Gerade wegen des besonderen Charakters einer Lastenvermehrung, welche nur mit - zumindest antizipiert im Gesellschaftsvertrag erteilter - Zustimmung eines jeden Gesellschafters zulässig ist, ist für Mehrheitsentscheidungen über nachträgliche Beitragserhöhungen eine eindeutige Legitimationsgrundlage im Gesellschaftsvertrag erforderlich, die auch Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung der Gesellschafter erkennen lassen muss (vgl. nur BGHZ 170, 283 Tz. 9 - "OTTO" m.w.N.; BGH NZG 2005, 753, 754; vgl. auch OLG München NZG 2004, 807).

    Auch der Umstand, dass das betroffene Unternehmen sanierungsbedürftig ist, reicht für sich genommen nicht aus (vgl. BGH WM 1961, 32, 34;OLG Stuttgart aaO; OLG München NZG 2004, 807;OLG Celle aaO S. 18;MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer aaO § 707 Rn. 1; Hopt in Baumbach/Hopt aaO; Hueck aaO; K. Schmidt aaO).Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschafter zur Finanzierung der Sanierungsaktion unschwer in der Lage wären (MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer aaO § 707 Rn. 1; Hopt in Baumbach/Hopt aaO).

  • OLG Stuttgart, 27.08.2008 - 14 U 50/07

    Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzgl. der Ergebnisverwendung

    Dies ist bei unlimitierten Nachschlusspflichten grundlegend anders (vgl. dazu auch BGH DStR 2005, 1579; 2006, 621; 2007, 865; 2007, 1263, 1264; 2007, 2078; ZIP 2008, 695; OLG München NZG 2004, 807; Priester DStR 2008, 1386, 1389; Giedinghagen/Fahl DStR 2007, 1965, 1969; Wertenbruch DStR 2007, 1680).
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